Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um SRZ Preis, den DATEV Bankdatenservice und RZ-Bankinfo.
Was ist das Service-Rechenzentrumsverfahren (RZ-Bankinfo)?
RZ-Bankinfo ist ein Bestandteil des DATEV Bankdatenservice (Art.-Nr. 20490). Dabei holt DATEV werktäglich automatisiert elektronische Kontoumsätze bei den teilnehmenden Bank-Rechenzentren ab und stellt sie in der DATEV-Cloud bereit. Die Kontoumsätze können anschließend in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen, DATEV Rechnungswesen oder DATEV Rechnungswesen kommunal übernommen und als Buchungsvorschläge verarbeitet werden. Neben RZ-Bankinfo gibt es zwei weitere Übermittlungsverfahren: PIN/TAN über den Drittdienstleister finAPI und EBICS.
Woher stammen die Preisdaten?
Unsere Preisdaten stammen aus verschiedenen Quellen: Wir werten öffentliche Preis- und Leistungsverzeichnisse der Kreditinstitute aus, nutzen offizielle DATEV-Hilfe-Center-Dokumente (z. B. Dok.-Nr. 1031825 „Bankgebühren für RZ-Bankinfo und Zahlungsaufträge“) und pflegen Meldungen von Steuerberatern ein. Zusätzlich nehmen wir direkt Kontakt zu allen deutschen Kreditinstituten auf, um aktuelle Konditionen für das Service-Rechenzentrumsverfahren zu erfragen. Jeder Preis wird vor der Veröffentlichung geprüft.
Wie aktuell sind die Daten?
Wir aktualisieren die Datenbank regelmäßig. Das Datum des letzten Updates finden Sie auf der Startseite und in der Preisliste. Da Bankgebühren eine individuelle Vereinbarung zwischen Kreditinstitut und Kontoinhaber sind und sich jederzeit ändern können, sind alle Angaben ohne Gewähr. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie ausschließlich bei der jeweiligen Bank.
Was kostet SRZ Preis?
Die Basis-Nutzung von SRZ Preis ist kostenlos — mit 3 Preisfreischaltungen pro Monat. Für Kanzleien mit höherem Bedarf bieten wir den Pro für 4,99 €/Monat mit unbegrenzten Freischaltungen. Hinweis: SRZ Preis vergleicht die Bankgebühren für RZ-Bankinfo — der DATEV Bankdatenservice selbst kostet zusätzlich 1,37 € pro Monat und Bankverbindung (direkt bei DATEV).
Wie kann ich fehlende Preise melden?
Nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular. Bitte geben Sie den Namen des Kreditinstituts, die Bankleitzahl (BLZ) und den aktuellen Preis an. Besonders hilfreich ist ein Link zum Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank.
Was ist der Unterschied zwischen Teilnahmeerklärung und bankeigenem Formular?
Beim DATEV-Standardverfahren wird die Teilnahmeerklärung direkt über Ihr DATEV-Rechnungswesen-Programm gedruckt (Menü: Bestand | Daten senden | Bankverbindungen an RZ-Bankinfo). Der Kontoinhaber unterschreibt diese und gibt sie bei der Bank ab. Einige Banken akzeptieren die Standard-Teilnahmeerklärung nicht und verlangen stattdessen ein bankeigenes Formular — etwa um Gebühren vertraglich festzulegen oder auf eigene AGB hinzuweisen. In beiden Fällen wird die Vereinbarung zwischen dem Kontoinhaber (Mandanten) und dem Kreditinstitut geschlossen.
Zahlt DATEV den Banken etwas für RZ-Bankinfo?
Nein. DATEV berechnet den Banken keinerlei Gebühren für die Teilnahme an der RZ-Bankinfo und erhält keine Zahlungen von Banken. Wenn Bankgebühren mit Kosten der DATEV gegenüber der Bank begründet werden, ist diese Darstellung falsch. DATEV empfiehlt, für mehrere Mandanten gemeinsam mit betreffenden Banken einen Preis zu verhandeln und Vergleichsangebote einzuholen.
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